Wer kann sich versichern?
Versichern können sich damit ausländische Staatsbürger, die sich vorübergehend
in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten aufhalten.
Wo gilt die Versicherung?
Die Incoming-Versicherung gilt für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Österreich, in die Länder der Europäischen Union,
in die Schweiz, Liechtenstein und in die Schengen-Staaten.
Diese Incoming Besucher Krankenversicherung erfüllt alle Anforderungen der Verordnung
(EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der EU vom 13.07.2009 an einen Krankenschutz für das Schengen-Visum.
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Alle Leistungen der Care Visa Potect Incoming Versicherung auf einen Blick:
Die Krankenversicherung erstattet die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall unter anderem für
- Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Schmerzstillende Zahnbehandlung, inkl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von Zahnersatz
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
- Überführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu € 10.000,-
- medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Rücktransport
- Höchstleistung pro Vertrag 50.000 EUR
Wichtiger Zusatzschutz - Care Protector
Zusätzlich zur Krankenversicherung für den ausländischen Gast kann in einem rechtlich unabhängigen
Vertrag eine Privat-Haftpflicht-Versicherung oder eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Unfallversicherungspaket abgeschlossen werden.
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Ihr Versicherungsunternehmen:
Der Versicherer ist die Hansemerkur Reiseversicherungs AG, Hamburg.
Maximaler Aufenthalt:
Der maximal versicherbare Aufenthalt beträgt 92 Tage.
Selbstbehalt:
Bei der Care Visa Protect Incoming-Versicherung ist kein Selbstbehalt im Schadenfall zu zahlen.
Mindestprämie:
Durch den Mindestaufenthalt von 10 Tagen ergibt sich eine Mindestprämie von 8,50 Euro.
Altersbegrenzung:
Personen bis maximal zum vollendeten 74. Lebensjahr können versichert werden. (Endet mit dem 75.Geburtstag).
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Care Visa Protect Incoming Ausländerversicherung muss vor Einreise in das Gastland erfolgen.
So erhalten Sie die Versicherungsunterlagen:
Sofort nach Abschluß der Versicherung online erhalten Sie die Dokumente per E-Mail zugesendet und können diese gleich für die Visumbeantragung nutzen.
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Zahlungsmöglichkeit:
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug von deutschen und österreichischen Girokonten und per Kreditkarte möglich.
Zusätzlich wird auch die Zahlung über Paypal angeboten.
Versicherungshöchstgrenze:
Die Leistungen im Schadensfall sind auf 50.000 Euro pro Versicherungsvertrag begrenzt.
Service für Sie:
Sollte sich der Einreisetermin verschieben, oder wenn sich persönliche Daten oder Kontaktdaten ändern, dann können Sie diese
Änderungen selbst im Online-Service-Portal vornehmen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für die Care Visa Protect Incoming Versicherung
Versicherungsbedingungen für die Care Visa Protect Incoming Versicherung
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